Liechtenstein schließt sich dem Sondertribunal für Verbrechen der Aggression Russlands gegen Ukraine

Liechtenstein schließt sich dem Sondertribunal für Verbrechen der Aggression Russlands gegen Ukraine

Ukrinform Nachrichten
Liechtenstein hat sich dem erweiterten Teilabkommen zur Einrichtung des Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine angeschlossen.

Dies gab der ukrainische Außenminister Andrij Sybiha auf Plattform X bekannt.

„Wir haben soeben die Bestätigung von Liechtensteins Absicht erhalten, dem erweiterten Teilabkommen zur Einrichtung des Sondertribunals beizutreten. Damit erhöht sich die Zahl der beteiligten Staaten auf 25. Ich danke Liechtenstein für sein beständiges Engagement für die Prinzipien der Verantwortlichkeit, des Völkerrechts und der Gerechtigkeit“, erklärte der ukrainische Außenminister.

Er fügte hinzu, dass ein entsprechendes Abkommen auf der Sitzung des Ministerkomitees des Europarats am 14. und 15. Mai in Moldau verabschiedet werde.

Sybiha rief alle Staaten in Europa und außerhalb Europas auf, sich den Bemühungen anzuschließen, die Täter vor Gericht zu bringen. Erstmals seit den Nürnberger Prozessen soll so Gerechtigkeit für das Verbrechen der Aggression gewährleistet werden.

Wie berichtet unterstützte das Europäische Parlament den schnellstmöglichen Start des Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression Russlands gegen die Ukraine und rief alle EU-Mitgliedstaaten auf, sich dieser Initiative anzuschließen.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

Objekt im Bereich Onlinemedien; Medien-ID R40-01421.

© 2015-2026 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-