EU will Arbeit an nächstem Sanktionspaket gegen Russland beschleunigen – Kallas

EU will Arbeit an nächstem Sanktionspaket gegen Russland beschleunigen – Kallas

Ukrinform Nachrichten
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten drängen auf eine Intensivierung der Vorbereitungen für das nächste, 21. Sanktionspaket gegen Russland.

Dies gab die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, vor Beginn des zweiten Tages des informellen Gipfeltreffens der EU-Staats- und Regierungschefs in Zypern bekannt, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform.

„Gute Nachrichten für die Ukraine: Wir haben die Frage des 90-Milliarden-Euro-Kredits geklärt und das 20. Sanktionspaket verabschiedet. Nun müssen wir natürlich auch die bisherigen „roten Linien“ überprüfen, die einzelne Sanktionen blockierten, und das prüfen, was getan werden kann“, sagte Kallas.

Sie berichtete, die Staats- und Regierungschefs hätten „in der Tat auf eine Beschleunigung des Prozesses zum 21. Sanktionspaket gedrängt“.

„Das sendet ein klares Signal an Russland, dass sie nicht länger durchhalten werden als wir, und gleichzeitig ist das eine klare Botschaft an Russland, dass die Ukraine für uns wichtig ist und wir sie weiterhin unterstützen werden“, betonte die Hohe Vertreterin der EU.

Wie berichtet begrüßten EU-Ratspräsident António Costa, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj in einer gemeinsamen Erklärung die Bewilligung eines Kredits in Höhe von 90 Milliarden Euro sowie die Verabschiedung des 20. Sanktionspakets gegen Russland.

Gleichzeitig riefen sie Drittstaaten auf, die Finanzierungslücken der Ukraine zu schließen.

Foto: Europäische Union


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

Objekt im Bereich Onlinemedien; Medien-ID R40-01421.

© 2015-2026 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-