Ungarn setzt Gaslieferungen an Ukraine aus, bis Öltransit durch Druschba-Pipeline wieder aufgenommen wird – Orbán

Ungarn setzt Gaslieferungen an Ukraine aus, bis Öltransit durch Druschba-Pipeline wieder aufgenommen wird – Orbán

Ukrinform Nachrichten
Ungarn stelle alle Gaslieferungen an die Ukraine allmählich ein, bis der Transit russischen Erdöls durch die Druschba-Pipeline wieder aufgenommen werde.

Das sagte der ungarische  Ministerpräsident Viktor Orbán am Mittwoch, 25. März in einer Videobotschaft, meldet Ukrinform.

„Wir stellen die Gaslieferungen von Ungarn in die Ukraine schrittweise ein und werden das Gas, das uns noch verbleibt, in Ungarn lagern“, erklärte Orbán.

Die Druschba-Pipeline wurde im Januar 2026 von den Russen selbst durch Angriffe auf die Ukraine beschädigt.

Die Europäische Union hat der Ukraine Unterstützung und Finanzmittel angeboten, um die Reparaturarbeiten an der Ölpipeline Druschba zu beschleunigen – angesichts der unnachgiebigen Haltung Ungarns, das weiterhin den EU-Kredit für die Ukraine sowie das 20. Sanktionspaket gegen Russland blockiert und beide Fragen mit der Wiederaufnahme des Öltransits durch das Gebiet der Ukraine verknüpft.

Präsident Wolodymyr Selenskyj bekräftigte in einem Schreiben an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und den Präsidenten des Europäischen Rates, António Costa, dass die Ukraine ein verlässlicher Energiepartner für die EU bleibe. Selenskyj wies Vorwürfe über die angebliche vorsätzliche Behinderung der Wiederaufnahme des Öltransits durch die Druschba-Pipeline zurück.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

Objekt im Bereich Onlinemedien; Medien-ID R40-01421.

© 2015-2026 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-