Gesetz zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit von NABU und SAP schließt Möglichkeit der Einmischung von Generalstaatsanwalt aus – Krywonos

Gesetz zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit von NABU und SAP schließt Möglichkeit der Einmischung von Generalstaatsanwalt aus – Krywonos

Ukrinform Nachrichten
Das Gesetz zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit von NABU (das Nationale Antikorruptionsbüro der Ukraine – NABU) und SAP (die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft – SAP) schließt die Möglichkeit einer Einmischung vom Generalstaatsanwalt in die Tätigkeit von Antikorruptionsbehörden aus.

Dies erklärte NABU-Direktor Semen Krywonos in einem Kommentar für Ukrinform.

„Der Generalstaatsanwalt darf uns keine Fälle abnehmen, sie nicht an andere Strafverfolgungsbehörden weitergeben und keinen Zugang zu Materialien aus Strafverfahren erhalten, einschließlich Informationen über Ankläger oder geheime Ermittlungsmaßnahmen“, erklärte der NABU-Chef.

Ihm zufolge gibt das Gesetz dem Leiter von SAP außerdem das uneingeschränkte Recht, Verdachtsfälle unabhängig an hochrangige Beamte zu melden – Minister, Volksabgeordnete, Vertreter zentraler Exekutivorgane sowie der Staatlichen Zoll- und Steuerbehörden.

„Das alles ist wieder da. Genau darauf hat die Gesellschaft gewartet – Transparenz, Unabhängigkeit, echtes Handeln ohne Einfluss von oben“, betonte Krywonos.

Darüber hinaus erlaubt die neue Gesetzesfassung dem SAP-Leiter, die Zusammensetzung der Staatsanwälte zu bestimmen und sie in den heikelsten Verfahren sogar persönlich zu leiten. Ein solcher Mechanismus, so Krywonos, minimiere das Risiko von Informationslecks und garantiere die Vertraulichkeit der Ermittlungen.

Er betonte außerdem, dass das Gesetz nicht nur das frühere Gleichgewicht wiederherstelle, sondern den Antikorruptionsbehörden auch alle Verfahrensrechte und Unabhängigkeitsgarantien im Strafprozess gewährleiste.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2025 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-