Ukraine arbeitet an einer klaren Vision für Umsetzung von Schlussfolgerungen der Venedig-Kommission

Ukraine arbeitet an einer klaren Vision für Umsetzung von Schlussfolgerungen der Venedig-Kommission

Ukrinform Nachrichten
Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Venedig-Kommission bezüglich des Oligarchengesetzes und der Gesetzesvorlage zur Auswahl von Kandidaten für Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine waren erwartbar.

Die ukrainische Seite arbeite bereits daran, eine klare Vision für weitere Jahre deren Umsetzung zu entwickeln.

Dies sagte die stellvertretende Premierministerin für europäische und euro-atlantische Integration Olha Stefanischyna in einem Kommentar für Ukrinform.

. „Wir setzen unsere Arbeit an der Umsetzung von sieben Empfehlungen der Europäischen Kommission fort. Es ist notwendig, um eine nächste Stufe des Beitrittsprozesses zur Europäischen Union zu erreichen – Beginn der Verhandlungen.  

 „Die Venedig-Kommission veröffentlichte am 10.- 13. Juni drei Schlussfolgerungen für zwei Gesetze (Deoligarchisierung und nationale Minderheiten – Red.) und für einen Gesetzentwurf (Auswahl von Kandidaten für Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine – Red.). Diese Schlussfolgerungen und Empfehlungen waren vorhersehbar. Wir arbeiten bereits daran, um sie umzusetzen“, erklärte Stefanischyna.

Stefanischyna machte auch deutlich, dass die Venedig-Kommission die Verabschiedung des Gesetzes der Ukraine „Über nationale Minderheiten (Gemeinschaften)“ begrüße. Die Kommission betonte Stefanischyna zufolge die Zusammenarbeit der ukrainischen Seite bei der Vorbereitung einer Schlussfolgerung zum Gesetzentwurf.

An der Ausarbeitung dieser Dokumente wurden Dutzende von Konsultationen mit Vertretern nationaler Minderheiten (Gemeinschaften) und Experten des Europarats, der Europäischen Kommission durchgeführt, fügte die Vizepremierministerin hinzu.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-