Umfrage zur Parlamentswahl: „Diener des Volkes“ und „Oppositionelle Plattform – Für das Leben“ liegen vorn

Umfrage zur Parlamentswahl: „Diener des Volkes“ und „Oppositionelle Plattform – Für das Leben“ liegen vorn

Ukrinform Nachrichten
Wenn in der nächsten Zeit Parlamentswahl wäre, würden zwei Parteien, „Diener des Volkes“ und die „Oppositionelle Plattform – Für das Leben“, die meisten Stimmen erhalten.

Das ergab eine Umfrage des Rasumkow-Zentrums, die vom 29. Januar bis zum 3. Februar durchgeführt wurde.

Die Regierungspartei „Diener des Volkes“ würden 15 Prozent aller Befragten oder 22 Prozent der Ukrainer, die schon wissen, für wen Sie stimmen werden, wählen. Für die „Oppositionelle Plattform – Für das Leben“ würden entsprechend 14 und 22 Prozent der Ukrainer stimmen.

Die „Europäische Solidarität“ käme entsprechend auf 12 und 18 Prozent, die Partei„Batkiwschtschyna“ auf 7,5 und 10 Prozent. Für die Partei „Golos“ würde entsprechend 2 und 3 Prozent der Bürgerstimmen erhalten, die Radikale Partei von Oleh Ljaschko 2 und 2,5, die Partei „Swoboda“ 2 und 2,5 Prozent. Für die Partei “Bürgerliche Position“ könnten entsprechend 2 und 2 Prozent der Menschen, für die Partei „Ukrainische Strategie von Wolodymyr Hrojsman“ und die „Partei von Scharij“ entsprechend je 2 und 2 Prozent stimmen. Die Partei „Udar von Vitali Klitschko“ würde entsprechend 1 und 1 Prozent der Stimmen erzielen.

Bei der Umfrage (face-to-face Interview ) wurden 2019 Menschen ab 18. Lebensjahr in allen Regionen der Ukraine, außer der besetzten Gebiete der Ostukraine und der Krim befragt. Die Fehlerquote liegt bei rund 2,3 Prozent.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-