Generalstaatsanwaltschaft übermittelt dem Internationalen Strafgerichtshof Beweise für Russlands Verbrechen gegen ukrainische Kriegsgefangene
Die Ukraine sammle demzufolge nicht nur Beweise, sondern auch führe analytische Arbeit durch, welche die Ermittlungen internationaler Partner deutlich beschleunigen würde.
Die ukrainischen Ermittlungsbehörden würden, so Leschtschenko, Untersuchungen nach mutmaßlichen Verbrechen gegen ukrainische Kriegsgefangene, die in mehr als 160 Haftanstalten in Russland verübt würden, durchführen. Der Fokus des IStGH liege hingegen vor allem auf den Verbrechen, die von den Russen auf den besetzen Territorien der Ukraine begangen würden.
Dies habe mit der Frage der Gerichtsbarkeit zu tun, denn Russland das Römische Statut nicht ratifiziert habe. Dabei bestehe die Ukraine darauf, dass die Verbrechen in den besetzten Gebieten und auf russischem Staatsgebiet Elemente einer einheitlichen, zielgerichteten Politik von Folterungen der Ukrainer seien, betonte Leschtschenko.
Nach Angaben des ukrainischen Menschenrechtsbeauftragten habe Russland 406 ukrainische Kriegsgefangen zu Tode gefoltert.
Foto: Tetjana Romanenko, Pressedienst der Werchowna Rada