Metropolit Epifanij vergleicht Tomos über Autokephalie mit Ausrufung der Unabhängigkeit der Ukraine

Metropolit Epifanij vergleicht Tomos über Autokephalie mit Ausrufung der Unabhängigkeit der Ukraine

Ukrinform Nachrichten
Nach der Verleihung des Tomos (Erlass – Red.) über Autokephalie ist die Orthodoxe Kirche der Ukraine unabhängig und gleichberechtigt mit anderen Kirchen geworden.

Das betonte Oberhaupt der Orthodoxen Kirche der Ukraine (PZU), Metropolit von Kyjiw und der ganzen Ukraine Epifanij in einem Beitrag auf seiner Facebook-Seite anlässlich des ersten Jahrestags der Tomos-Verleihung. Er schrieb, dass der Tomos mit dem Akt über die Unabhängigkeit verglichen werden kann.

Laut Epifanij wächst die Landeskirche PZU ein Jahr nach dem Tomos und wird immer stärker. „Die Zahl der Gemeinden wächst, neue Kirchen werden gebaut“, so das Oberhaupt. Epifanij rief alle Gläubige zur Einigkeit auf und unterstrich, dass die „Tür der Landeskirche und unsere Herzen für Sie offen sind“.

Im Dezember 2018 wurde auf einem Vereinigungskonzil der ukrainischen orthodoxen Kirche des Kiewer Patriarchats, der ukrainischen autokephalen orthodoxen Kirche und einigen Hierarchen der ukrainischen orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats die eigenständige, vereinte orthodoxe Landeskirche der Ukraine gegründet. Zum Oberhaupt der Orthodoxen Kirche der Ukraine und Metropoliten von Kyjiw und der ganzen Ukraine wurde Epifanij gewählt. Am 5. Januar erhielt die Kirche vom Ökumenischen Patriarch Konstantinopel Bartholomaios den Tomos über die Autokephalie.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-