Ukraine erhält weitere 4 Mrd. Euro von EU im Rahmen des G7-Darlehens

Ukraine erhält weitere 4 Mrd. Euro von EU im Rahmen des G7-Darlehens

Ukrinform Nachrichten
Die Europäische Kommission hat der Ukraine die neunte Tranche des Notfall-Makrofinanzhilfe-Darlehens (MFA) in Höhe von 4 Milliarden Euro zugewiesen.

Ein Ukrinform-Korrespondent wurde hierüber vom Pressedienst der Europäischen Kommission informiert.

„Das stärkt die Rolle der EU als größter Geldgeber seit Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine noch mehr, und die Gesamtunterstützung nähert sich 178 Milliarden Euro“, so der Pressedienst.

Das Gesamtbudget des MFA-Programms beträgt 18,1 Milliarden Euro und ist der Beitrag der EU zur G7-Initiative für Notfall-ERA-Darlehen, die der Ukraine insgesamt rund 45 Milliarden Euro finanzielle Unterstützung gewähren sollen.

„Mit dieser Tranche beläuft sich die Gesamtunterstützung der Europäischen Kommission für die Ukraine im Rahmen des MFA-Programms seit Anfang 2025 auf 14 Milliarden Euro“, berichtete die Europäische Kommission.

So bestätigt die EU ihre Verpflichtung, die Ukraine im Kontext der jüngsten Erklärung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zur Bereitstellung des ersten Beitrags von 6 Milliarden Euro zur EU-ERA-Darlehensinitiative zu unterstützen.

„Diese Unterstützung wird der Ukraine helfen, ihren wachsenden Finanzierungsbedarf, insbesondere im Verteidigungssektor, zu decken“, fügte die Europäische Kommission hinzu.

Insbesondere werden 2 Milliarden Euro der heutigen Tranche gemäß der Vereinbarung zwischen der EU und der Ukraine für die Produktion von Drohnen bereitgestellt.

Foto: freepik


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2025 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-