Donbass: Besatzer verwenden Mörser und Artillerie, ein Soldat verwundet

Donbass: Besatzer verwenden Mörser und Artillerie, ein Soldat verwundet

Ukrinform Nachrichten
In den letzten 24 Stunden haben die Besatzer zehn Mal die Stellungen der Streitkräfte der Ukraine beschossen.

Dies geht aus der Mitteilung des Pressedienstes des Stabs der Vereinigten Kräfte hervor.

„In den letzten 24 Stunden, am 23. Januar haben die russischen Besatzungstruppen zehn Mal den Waffenstillstand gebrochen, 8 Mal davon mit den durch die Minsker Abkommen verbotenen Waffen“, heißt es.

Richtung Wodjane eröffnete der Feind mit 120- und 82-mm-Mörsern sowie mit Granatwerfern verschiedener Systeme das Feuer.

In der Nähe Popasna haben die russischen Söldner zweimal mit 120-mm-Mörsern, Gewehrgranatwerfen und schweren Maschinengewehren geschossen.  

Richtung Kateryniwka feuerten die Besatzer mit Granatwerfern verschiedener Systeme und Schusswaffen.

Nicht weit von Nowoswaniwka setzten die russischen Besatzungstruppen 122-mm-Artillerie ein.

Im Raum Prytschepiliwka hat der Gegner Panzerbüchsen und schwere Maschinengewehre eingesetzt.

Infolge der feindlichen Handlungen wurde ein Armeeangehöriger der Vereinigten Kräfte verwundet. Er wurde operativ ins Krankenhaus gebracht. Der Gesundheitszustand des Verwundeten ist zufriedenstellend.

Die ukrainischen Verteidiger reagierten mit Erwiderungsfeuer auf bewaffnete Provokationen des Gegners, ohne durch Abkommen von Minsk verbotene Waffen eingesetzt zu haben. Sie zwangen den Gegner, den Beschuss einzustellen.

Zum Stand 07.00 Uhr, am 24. Januar seien keine Verstöße gegen den Waffenstillstand seitens der russischen Besatzungstruppen zu verzeichnen, so der Stab der Vereinigten Kräfte.

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-