Luftabwehr macht drei „Banderols“ und 138 Drohnen unschädlich

Ukrinform Nachrichten
Luftabwehr macht drei „Banderols“ und 138 Drohnen unschädlich
Die ukrainische Luftabwehr hat drei Banderol-Drohnen  und 138 Kampfdrohnen neutralisiert, womit die russischen Besatzer seit Freitagabend, am 18. September das Gebiet der Ukraine angegriffen hatten.

Das geht aus einem Beitrag der ukrainischen Luftstreitkräfte auf dem Telegram-Kanal hervor, berichtet Ukrinform.

Ab 18:00 Uhr am Freitag, 18. September griffen die Russen mit zwei Zirkon-Raketen vom Gebiet der russischen Region Kursk aus und mit 174 Kampdrohnen vom Typ Shahed (darunter eine Hälfte jetgetriebene), Gerbera, Banderol-Drohnen, Drohnen-Imitatoren vom Typ Parodija das Gebiet der Ukraine an. Die Starts erfolgten aus den russischen Regionen Orjol, Millerowo sowie aus vorübergehend besetztem Donezk und aus Hwardijske auf der vorübergehend besetzten Halbinsel Krim.

Die wichtigsten Angriffsrichtungen waren die Regionen Odessa und Kyjiw.

Die Luftwaffe, Flugabwehrraketeneinheiten, mobile Kampfgruppen, Einheiten für unbemannte Systeme und elektronische Kriegsführung der Streitkräfte der Ukraine wehrten den feindlichen Luftangriff ab.

Vorläufigen Angaben zufolge hat die Luftverteidigung drei Banderol-Drohnen und 138 Kampdrohnen abgeschossen/neutralisiert – Stand 08:00 Uhr, Samstag, 19. September.

An 15 Standorten wurden Drohnentreffer, an neun weiteren Orten Trümmerteile der abgeschossenen Luftziele registriert.

Feindliche Raketen haben ihre Ziele nicht erreicht, Informationen über den Ort des Absturzes werden aktualisiert.

Im Rayon Butschanskyj in der Region Kyjiw wurden am Abend am 18. September zwei Männer durch einen Angriff russischer Drohnen verletzt.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

Objekt im Bereich Onlinemedien; Medien-ID R40-01421.

© 2015-2026 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-