Luftabwehr macht 39 Marschflugkörper, zwei „Banderols“ und 145 Drohnen unschädlich

Ukrinform Nachrichten
Luftabwehr macht 39 Marschflugkörper, zwei „Banderols“ und 145 Drohnen unschädlich
Die ukrainische Luftabwehr hat in der Nacht zum 20. August 39 Marschflugkörper zwei Banderol-Drohnen und 145 Drohnen neutralisiert, womit die russischen Besatzer seit Mittwochabend, 19. August das Gebiet der Ukraine angegriffen hatten.

Das geht aus einem Beitrag des Kommandos der ukrainischen Luftstreitkräfte auf dem Telegram-Kanal hervor, berichtet Ukrinform.

Ab 18:00 Uhr am Mittwoch, 19. August griffen die Russen mit Oniks-, Zirko-, Iskander-M-, S-400-Raketen, mit 36 Kh-101/Iskander-IC/Kf-59 und 168 Kampdrohnen vom Typ Shahed (rund die Hälfte davon reaktive), Gerbera, Drohnen-Imitatoren vom Typ Parodija das Gebiet der Ukraine an. Die Starts der Raketen erfolgten aus den russischen Regionen Kursk, Brjansk, Rostow, Wologda, Belgorod, Noworossijsk. Die Drohnen wurden aus Kursk, Orel, Millerowo, Primorsko-Achtarsk sowie aus vorübergehend besetztem Donezk und Hwardijske auf der vorübergehend besetzten Halbinsel Krim gestartet.

Die Luftwaffe, Flugabwehrraketeneinheiten, mobile Kampfgruppen, Einheiten für unbemannte Systeme und elektronische Kriegsführung der Streitkräfte der Ukraine wehrten den feindlichen Luftangriff ab.

Vorläufigen Angaben zufolge hat die Luftabwehr 31 Marschflugkörper vom Typ Kh-101/Iskander-IC/Kf-59, acht Kaliber-Raketen, zwei Banderol-Drohnen und 145 weitere Drohnen in den nördlichen, südlichen, östlichen und zentralen Regionen der Ukraine abgeschossen/neutralisiert – Stand 09:30 Uhr, Donnerstag, 20. August.

An 28 Standorten wurden Treffer, an zwei weiteren Orten Trümmer abgeschossener Luftziele registriert

Infolge eines massiven russischen Angriffs in der Nacht zum 20. August auf Kyjiw kamen 12 Menschen ums Leben.

Foto: Streitkräfte


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

Objekt im Bereich Onlinemedien; Medien-ID R40-01421.

© 2015-2026 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-