Büro des Generalstaatsanwalts bestreitet Beteiligung der Ukraine an der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines
„Nach den Ergebnissen der durchgeführten Ermittlungen und der Analyse der zur Verfügung stehenden Informationen wurden bisher keine Fakten festgestellt, die von einer Beteiligung des Staates Ukraine, derer Behörden oder Beamten an den gesetzeswidrigen Handlungen oder von irgendwelchen Befehlen, Anordnungen oder Aufträgen zur Sprengung der genannten Pipelines, die von Ukraine gegeben wurden, zeugen würden“, hieß es in einer Stellungnahme der Behörde.
Die Ermittlungen dazu seien aber noch nicht abgeschlossen. Es dauere Sammlung von Beweisen und derer Untersuchung an.
„Ein Angeklagter kann nur aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils nach den Ergebnissen einer umfassenden Untersuchung aller Beweismittel unter Einhaltung der Rechte aller Beteiligen des Strafverfahrens schuldig gesprochen werden“, hieß es weiter.
Die ukrainische Seite arbeite mit den deutschen Ermittlungsbehörden weiter, „Die Ukraien ist bereit, bei der Feststellung aller Umstände des Vorfalls zu helfen“, so das Büro des Generalstaatsanwalts.
Der Generalbundesanwalt hat zuvor im Fall der gesprengten Nord-Stream-Pipelines Anklage gegen einen Ukrainer erhoben. Dem Tatverdächtigen Serhij K. werden Angriffe auf zivile Energieinfrastruktur, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie die Zerstörung von Bauwerken vorgeworfen. In dem BGH-Beschluss wird ebenfalls ausgeführt, dass die Tat hochwahrscheinlich "in fremdstaatlichem Auftrag" im Rahmen einer geheimdienstlichen Operation durchgeführt wurde. Verantwortlich sollen demnach staatliche Stellen in Kyjiw gewesen sein.