Vier von sieben Kriterien zu Beitrittsverhandlungen von Ukraine erfüllt – EU-Kommission
Ukrinform Nachrichten
Nach Ansicht der Europäischen Kommission hat die Ukraine vier von sieben Kriterien zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllt. Das geht aus einem internen Papier der Kommission hervor, das das Radio Free Europe / Radio Liberty einsehen konnte.
Die folgenden Kriterien wurden von der Kommission als erfüllt eingestuft: Die Umsetzung der Justizreform bezüglich der Richterauswahl zum Verfassungsgericht, des Hohen Justizrates und der Einrichtung der Qualifikationskommission für Richter; die Annahme der Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche entsprechend den FATF-Standards; die Verabschiedung des Plans zur Reformierung der Sicherheitsbehörden und die Reform der Medienbranche gemäß der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.
Die Kriterien über eine stärkere Korruptionsbekämpfung, die Einschränkung des Einflusses von Oligarchen und über den Schutz nationaler Minderheiten muss nach EU-Einschätzung gelten als nicht vollständig erfüllt.