Eindringlinge treffen Kindergarten und Wohnhaus in Biloserka in Region Cherson

Eindringlinge treffen Kindergarten und Wohnhaus in Biloserka in Region Cherson

video
Ukrinform Nachrichten
Durch den Beschuss der Region Cherson in der Nacht auf den 12. Oktober wurden in Biloserka (eine Siedlung städtischen Typs in dem Süden der Ukraine in der Region Cherson — Red.) ein Kindergartengebäude und ein Privathaus zerstört, es gibt Verletzte, ließ die Staatsanwaltschaft der Region Cherson mitteilen, berichtet Ukrinform.

„In Biloserka haben die Besatzer ein Privathaus getroffen. Ein Mann und ein minderjähriges Mädchen erlitten Verletzungen durch Splitter. Sie erhielten vor Ort medizinische Hilfe“, heißt es in der Mitteilung.

Die Staatsanwaltschaft teilte ferner mit, dass durch den Beschuss der Gemeinden Tschornobajiwka und Biloserka Privathäuser und Wirtschaftsgebäude beschädigt wurden. In Tschernobajiwka starb ein Dorfeinwohner.

Wegen des Verstoßes gegen die Gesetze und Bräuche des Krieges (Teil 1, Teil 2, Artikel 438 des Strafgesetzbuchs der Ukraine) wurde eine Voruntersuchung eingeleitet.

Wie Chersoner Militärverwaltung auf Facebook berichtete, wurde in der Nacht auf den 12. Oktober auch das Kindergartengebäude beschädigt.

„Nach Mitternacht schlugen die Besatzer auf Biloserka. Menschen, die sich in ihren Häusern befanden, wurden verletzt. Es handelt sich um einen 1974 geborenen Mann und eine 1977 geborene Frau“, heißt es in der Nachricht.

Wie berichtet hatte die russische Armee am vergangenen Tag, dem 11. Oktober, 98 Mal die Region Cherson beschossen, wobei vier Menschen verletzt wurden.

Foto: Regionalstaatsanwaltschaft von Cherson


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-