Gesetz über Umbenennung der Kirche des Moskauer Patriarchats verfassungskonform – Verfassungsgericht
Die Änderungen des Artikel 12 des Gesetzes „Über die Gewissenfreiheit und religiöse Organisationen“ bezüglich der vollständigen Bezeichnungen der religiösen Organisationen sind verfassungskonform. Das entschied das Verfassungsgericht am Dienstag, teilte die Pressestelle des Gerichts mit.