Regierungsverordnung über kostenlose Nutzung von Gebäuden des Höhlenklosters ungültig

Regierungsverordnung über kostenlose Nutzung von Gebäuden des Höhlenklosters ungültig

Ukrinform Nachrichten
Die Regierung hat ihre Regierungsverordnung von 11. Juli 2013 über eine Bereitstellung zur kostenlosen Nutzung von Gebäuden dem Heiligen Mariä-Himmelfahrt-Kloster Kyjiwer Petscherska Lawra (Höhlenkloster) der Ukrainischen Orthodoxen Kirche (Moskauer Patriarchat) für ungültig erklärt.

Das gab Kulturminister Olexandr Tkatschenko auf Telegram bekannt. Damit werde das Vermögen des Höhlenklosters vom Staat verwaltet, weil der Staat Eigentümer dieses Vermögens sei.  

Ein Gericht in Kyjiw lehnte am Donnerstag den Auftrag der Ukrainischen Orthodoxen Kirche (Moskauer Patriarchat) auf einstweilige Verfügung im Streit um die kostenlose Nutzung von Klostergebäuden ab.

Das Nationale Museum „Petscherska Lawra“ hatte den Vertrag zur Nutzung des Heiligen Mariä-Himmelfahrt-Klosters Petscherska Lawra durch die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche (Moskauer Patriarchats) zum 29. März gekündigt. Die Kirche soll das Kloster räumen.


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