Rechercheinformationen von Bellingcat werden Teil der Ermittlungen im Fall von „Wagner-Söldnern“ - Generalstaatsanwältin Wenediktowa

Rechercheinformationen von Bellingcat werden Teil der Ermittlungen im Fall von „Wagner-Söldnern“ - Generalstaatsanwältin Wenediktowa

Ukrinform Nachrichten
Das Recherchematerial des investigativen Netzwerkes Bellingcat wird im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens im Fall einer Geheimdienstoperation mit „Wagner-Söldnern“ untersucht werden.

Das erklärte die Generalstaatsanwältin Iryna Wenediktowa am Donnerstag vor der Presse. Nach ihren Worten werden alle Berichte von Journalisten gewöhnlich von Ermittlern geprüft und werden auch ein Teil der Ermittlungen. Das gelte auch für die Rechercheinformationen von Bellingcat.

Die Ermittlungen dauern im Fall laut Wenediktowa schon seit Monaten an. Es seien mehrere Ermittlungsverfahren zu einem Ermittlungsverfahren zusammengeführt worden.

Auf die Anfrage über eine mögliche Vernehmung in diesem Fall des Leiters des Präsidialbüros, Andrij Jermak, antwortete die Generalstaatsanwältin, dass dafür das Staatliche Ermittlungsbüro zuständig sei.

Bellingcat veröffentliche am 17. November seine Recherchen zum Scheitern der Operation, die zur Festnahme der Söldner der russischen „Wagner-Gruppe“ führen sollte. Nach Angaben von Bellingcat schlug Jermak eine Verschiebung der Operation um eine Woche wegen einer Waffenstillstandsvereinbarung für die Ostukraine vor.

Am 29. Juli 2020 wurden 33 Mitglieder der russischen Privatarmee „Wagner“ nahe der Hauptstadt Minsk in Belarus festgenommen. Die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft forderte bei Belarus eine Auslieferung von 28 russischen Söldnern, die nach Angaben der Behörde am Krieg in der Ostukraine teilnahmen. Am 14. August übergab Belarus die festgenommenen Söldner an Russland.

Am 18. August berichtete der Journalist Juri Butusow, dass die ukrainischen Geheimdienste die Söldner im Rahmen der Operation für ihre Festnahme nach Belarus lockten.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-