Georgiens Justizministerium begründet Nichtzulassung ukrainischer Ombudsfrau zu Saakaschwili

Georgiens Justizministerium begründet Nichtzulassung ukrainischer Ombudsfrau zu Saakaschwili

Ukrinform Nachrichten
Die Menschenrechtsbeauftragte der Werchowna Rada (das ukrainische Parlament – Red.) Ljudmyla Denissowa dürfe den Bürger der Ukraine, den inhaftierten Micheil Saakaschwili nicht besuchen, da die Gesetzgebung des Landes „dies nicht vorsehe“.

Dies erklärte der georgische Justizminister, Rati Bregadze, berichtet Ukrinform unter Berufung auf Echo Kawkasa.

 „Die Gesetzgebung Georgiens sieht keine Zulassung des ukrainischen Menschenrechtsbeauftragte vor, es gibt keine solche Notwendigkeit, wir haben keine solche Verpflichtung“, sagte Bregadze bei einem Briefing.

Früher sagte er auch, dass zur Vorbeugung der Ausbreitung des Coronavirus nur Personen in das Gefängniskrankenhaus Nr. erlaubt seien, die nach georgischen Gesetzen das Recht darauf haben. Es gehe um Parlamentsabgeordnete Georgiens, den Arzt von Saakaschwili und seine Angehörige.

Wie Ukrinform berichtete, wurde Saakaschwili am 1. Oktober in Georgien festgenommen, wo gegen ihn eine Reihe von Strafverfahren eingeleitet worden war. Am nächsten Tag ist Michail Saakaschwili in den Hungerstreik getreten.

Am 10. November fand eine Sitzung in einem Fall von Saakaschwili im Stadtgericht in Tiflis statt, bei der seine Anwälte die Ablehnung der Richter erklärten. Die nächste Sitzung ist für den 29. November geplant.

Präsident Wolodymyr Selenskyj  hat bei einem Telefonat mit dem Premierminister Georgiens, Irakli Garibaschwili, eine Bitte ausgedrückt, die Möglichkeit der Zulassung ukrainischer Ärzte zum ehemaligen Präsidenten Georgiens, Micheil Saakaschwili, zu prüfen. Garibaschwili verweigerte Zulassung ukrainischer Ärzte zu Saakaschwili

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-