Die Ukraine und Kuwait besprechen gegenseitige Anerkennung von COVID-Zertifikaten

Die Ukraine und Kuwait besprechen gegenseitige Anerkennung von COVID-Zertifikaten

Ukrinform Nachrichten
Die Ukraine und Kuwait verhandeln über die gegenseitige Anerkennung von COVID-Zertifikaten für die Erleichterung von Reisen der Bürger.

Darum ging es bei einem Treffen während eines Besuchs in Kuwait des stellvertretenden Außenministers der Ukraine für digitale Entwicklung, digitale Transformation und Digitalisierung, Dmytro Senik, mit dem kuwaitischen stellvertretenden Außenminister für Wirtschaft, Sami Al-Hamad, berichtet Ukrinform unter Berufung auf den Pressedienst des ukrainischen Außenministeriums.

Die Gesprächspartner erörterten die Intensivierung der Investitionszusammenarbeit und die Vorbereitung der nächsten Sitzung der Gemeinsamen zwischenbehördlichen ukrainisch-kuwaitischen Kommission für wirtschaftliche, technische und Handelszusammenarbeit.

Ein besonderes Augenmerk richteten Senik und Al-Hamad auf Schritte zur Stärkung der Zusammenarbeit im Tourismus und in der Luftfahrt, darunter die Eröffnung der direkten Luftverbindung zwischen der Ukraine und Kuwait. Auch diskutierten sie die gegenseitige Anerkennung von Covid-Impfnachweisen, auch digitale für die Erleichterung von Reisen für die Bürger.

Die stellvertretenden Minister vereinbarten, den Besuch einer kuwaitischen Wirtschaftsdelegation in der Ukraine zu organisieren und eine Wirtschaftswoche der Ukraine in Kuwait abzuhalten.

Wie Ukrinform berichtete, hatten die Ukraine und Thailand im September die gegenseitige Anerkennung von COVID-Zertifikaten erörtert.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-