Die Türkei erkennt die auf besetzter Krim abgehaltenen Wahlen zur russischen Duma nicht an

Die Türkei erkennt die auf besetzter Krim abgehaltenen Wahlen zur russischen Duma nicht an

Ukrinform Nachrichten
Ankara erkennt die auf der vorläufig besetzten Krim abgehaltenen Wahlen zur Staatsduma Russlands nicht an.

Dies teilte der Pressedienst des türkischen Außenministeriums mit, berichtet Ukrinform.

Laut der Erklärung des türkischen Außenministeriums unterstütze die Türkei nach wie vor die territoriale Unversehrtheit der Ukraine und erkenne die illegale Annexion der Krim nicht an. Dementsprechend haben die Ergebnisse, so die Erklärung, der Wahlen zur russischen Staatsduma, die vom 17. bis 19. September 2021 auch auf der Krim abgehalten wurden, keine Rechtskraft für die Türkei.

Wie Ukrinform berichtete, fanden vom 17. bis 19. September die Wahlen zur Staatsduma der Russischen Föderation statt.

Am 15. September hat das Europäische Parlament eine Resolution verabschiedet, in der die EU zur Bereitschaft aufgefordert wird, das russische Parlament nicht anzuerkennen und einen Ausschluss Russlands aus dem PACE in Erwägung zu ziehen, sollten Russlands Parlamentswahlen 2021 als manipuliert und solche, die gegen demokratische Grundsätze und das Völkerrecht verstoßen, erklärt werden.

Das Außenministerium der Ukraine protestierte und verurteilte am 17. September entschieden die rechtswidrige Organisation und Durchführung von Russland der Wahlen der Abgeordneten zur Staatsduma vom 17. bis 19 September auf der vorläufig besetzten Krim. Es verurteilte auch die erzwungene Teilnahme der Bürger der Ukraine an diesen Wahlen mit illegal ausgestellten russischen Pässen in den vorläufig besetzten Teilen der Regionen Donezk und Luhansk.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-