Deutschland versichert Bereitschaft zu Konsultationen zu Nord Stream 2

Deutschland versichert Bereitschaft zu Konsultationen zu Nord Stream 2

Ukrinform Nachrichten
Der Beauftragte für Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland, Matthias Lüttenberg, hat beim Treffen mit dem stellvertretenden Leiter des Büros des Präsidenten der Ukraine, Ihor Schowkwa, die Bereitschaft deutscher Seite erklärt, die von der Ukraine initiierten Konsultationen zu Nord Stream-2 zu führen.

Darüber berichtet Ukrinform unter Bezugnahme auf den Pressedienst des Präsidenten.

„Der stellvertretende Leiter des Büros des Präsidenten informierte Matthias Lüttenberg über die Haltung der Ukraine in Bezug auf die Umsetzung des Projekts Nord Stream-2 und betonte die damit verbundenen akuten Sicherheitsbedrohungen, sowohl für unser Land als auch für ganz Europa.. Seinerseits sprach der Beauftragte des deutschen Auswärtiges Amtes von der Bereitschaft der deutschen Seite, Konsultationen zu Nord Stream-2 abzuhalten, die von unserem Staat initiiert wurden“, meldete das Büro des Präsidenten.

Außerdem informierte Herr Schowkwa seinen Gesprächspartner über die Sicherheitslage im Donbass sowie über die Bedrohungen im Zusammenhang mit einer verbleibenden bedeutenden Militärpräsenz der Russischen Föderation entlang der ukrainischen Grenze.

Matthias Lüttenberg seinerseits betonte die Unveränderlichkeit der Position Deutschlands zur Unterstützung der territorialen Unversehrtheit und Souveränität der Ukraine. Er begrüßte die Bemühungen der Ukraine, den Frieden im Donbass wiederherzustellen.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-