Krim-Besetzung: EU verlängert Sanktionen gegen Russland um ein weiteres Jahr

Krim-Besetzung: EU verlängert Sanktionen gegen Russland um ein weiteres Jahr

Ukrinform Nachrichten
Der Europäische Rat hat am 21. Juni die Sanktionen gegen Russland wegen der rechtswidrigen Annexion der Krim und der Stadt Sewastopol um ein weiteres Jahr verlängert. Die Sanktion gelten bis zum 23. Juni 2022, teilte der Rat am Montag mit.  

Die Strafmaßnahmen richten sich unter anderem gegen EU-Importe von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol sowie gegen Infrastruktur- oder Finanzinvestitionen und Tourismusdienstleistungen auf der Krim oder in Sewastopol. „Exporte bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl‑, Gas- und Mineralressourcen unterliegen ebenfalls den restriktiven Maßnahmen der EU, wenn sie für Unternehmen mit Sitz auf der Krim oder zur Nutzung auf der Krim bestimmt sind“, heißt es.

Es wird betont, dass die EU „die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht anerkennt und weiterhin diese Verletzung des Völkerrechts im Einklang mit der Erklärung des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der EU vom 16. März 2020 verurteilt“.

Die Krim-Sanktionen wurden erstmals im Juni 2014 verhängt. Das war die Reaktion der EU auf die Versuche, die „territoriale Unversehrtheit der Ukraine absichtlich zu untergraben und das Land zu destabilisieren“. In diesem Zusammenhang wurden auch die Wirtschaftssanktionen gegen bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft und gegen einzelne Personen und Einrichtungen verhängt.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-