Sanktionen gegen Medwedtschuk, 7 Personen und 19 Unternehmen sind gesetzmäßig - Deutsches Auswärtiges Amt

Sanktionen gegen Medwedtschuk, 7 Personen und 19 Unternehmen sind gesetzmäßig - Deutsches Auswärtiges Amt

Ukrinform Nachrichten
Deutschland hält Sanktionen gegen Wiktor Medwedtschuk und andere für solche, die dem nationalen Strafrecht entsprechen und nicht im Widerspruch zum Völkerrecht stehen.

So kommentiert die Situation um Sanktionen gegen den ukrainischen Parlamentsabgeordneten und Vorsitzenden der Partei „Oppositionsplattform – Für das Leben”, Wiktor Medwedtschuk, das Deutsche Auswärtige Amt, berichtet die Ukrinform-Korrespondentin aus Deutschland.

„Die Sanktionen gegen Wiktor Medwedtschuk und sieben weitere Personen sowie 19 Unternehmen basieren auf dem Tatbestand der Terrorismusfinanzierung gemäß ukrainischem Strafrecht. Nach unseren bisherigen Erkenntnissen beruht das Vorgehen der ukrainischen Führung auf einer rechtlichen Grundlage, die grundsätzlich nicht gegen Recht und Regeln von OSZE beziehungsweise Europarat verstoßen. Bereits im Jahr 2014 hatten unter anderem die USA Sanktionen gegen Wiktor Medwedtschuk verhängt wegen „Untergraben der Sicherheit, territorialen Integrität und Demokratie der Ukraine“, so das Auswärtige Amt.

Wie berichtet, unterzeichnete Präsident Wolodymyr Selenskyj einen Erlass über die Umsetzung der Entscheidung des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine (RNBO) über Sanktionen gegen 19 Unternehmen und 8 natürliche Personen, darunter gegen den Abgeordneten Wiktor Medwedtschuk.

yv


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