Parlament beschließt Gesetz über Referendum

Parlament beschließt Gesetz über Referendum

Ukrinform Nachrichten
Das ukrainische Parlament hat am Dienstag das vom Präsidenten der Ukraine eingebrachte Gesetz „Über das gesamtukrainische Referendum“ verabschiedet.

Für das Gesetz stimmten 255 Parlamentarier, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform.

Nach dem Gesetz sind folgende Referenden möglich: 1) Über einen Beschluss des Gesetzes über Änderungen der Abschnitte І, ІІІ, XIII der Verfassung der Ukraine; 2) über eine Frage von nationaler Bedeutung; 3) über die Änderung des Staatsgebiets; 4) über die Aufhebung des Gesetzes oder von einigen Normen dieses Gesetzes.

Das Gesetz erlaubt nicht die Volksabstimmungen zu Fragen, die den Bestimmungen der Verfassung der Ukraine, den allgemein anerkannten Grundsätzen und Normen des Völkerrechts, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und in den zusätzlichen Protokollen zur Konvention verankert sind, widersprechen; auf die Beseitigung der Unabhängigkeit der Ukraine, die Verletzung ihrer Souveränität und territorialen Integrität, auf Bedrohungen für die nationale Sicherheit, auf die Anstiftung zur Feindschaft wegen der Ethnie, Rasse oder Religion gerichtet sind; Steuer, Staatshaushalt, Amnestie betreffen, gemäß der Verfassung der Ukraine in die Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden, des Gerichtswesens oder Staatsanwaltschaft fallen.

Im gesamtukrainischen Referendum darf nur eine einzige Frage gestellt werden.

Das gesamtukrainische Referendum zu Änderungen der Abschnitte І, ІІ und XIII der Verfassung der Ukraine wird vom Präsidenten der Ukraine angeordnet. Das gesamtukrainische Referendum zur Änderung des Staatsgebiets wird vom Parlament gemäß der Verfassung beschlossen. Das gesamtukrainische Referendum auf Initiative des Volkes wird auf die Forderung von mindestens 3 Millionen stimmberechtigten Bürgern per Dekret des Präsidenten der Ukraine ausgerufen. Dafür müssen Unterschriften in zwei Drittel der Oblaste der Ukraine und mindestens 100.000 Unterschriften in jeder Oblast gesammelt werden.

Das Gesetz sieht auch Möglichkeiten für eine Einführung der elektronischen Stimmabgabe (e-Voting) vor. Die entsprechenden Normen werden nach der Annahme eines anderen Gesetzes in Kraft treten.

Das Gesetz über das Referendum wurde am 18. Juni 2020 in erster Lesung verabschiedet.


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