Corona-Massentests, Ärzte im Praxisjahr: Parlament beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Coronavirus
Für das Gesetz stimmten in einer Sondersitzung des Parlaments 336 Abgeordnete der Werchowna Rada. Nach dem Gesetz können Ärzte im Praxisjahr oder ohne Approbation auf freiwilliger Basis an den Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung teilnehmen. Medizinische Mitarbeiter, die sich in der Selbstisolation wegen des Kontakts mit Corona-Kranken befinden, werden 100 Prozent des Gehalts wegen der Arbeitsunfähigkeit bekommen
Das Gesundheitsministerium soll dem Gesetz zufolge Massentests auf das Coronavirus gewährleisten, in der stationären oder ambulanten Behandlung.
Das Gesetzt sieht auch andere Maßnahmen zu den Corona-Tests, zur Auslastung der Krankenhäuser, zur Ausbildung der Ärzte vor.
Das Gesetz tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt des Parlaments „Golos Ukrainy“in Kraft und gilt während der Corona-Quarantäne und von der Regierung verhängten Beschränkungen sowie zwei Monate nach ihrer Aufhebung.