Ukraine vs. Russland: Internationaler Gerichtshof verkündet Urteil

Ukraine vs. Russland: Internationaler Gerichtshof verkündet Urteil

dokument
Ukrinform Nachrichten
Der Internationale Gerichtshof hat gestern die vollständige Entscheidung über die Anerkennung der Zuständigkeit des Gerichts im Fall der Verletzung von Russland der zwei Übereinkommen - Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und Verbot jeglicher Form von Rassendiskriminierung - verkündet.

Das meldet die Korrespondentin von Ukrinform in Den Haag.

Die Entscheidung ist auf der offiziellen Website des Gerichts veröffentlicht.

Der Internationale Gerichtshof hat also am 8. November seine Zuständigkeit im Fall der Verletzung von Russland der zwei Übereinkommen - Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und Verbot jeglicher Form von Rassendiskriminierung – anerkannt. Das Gericht betonte auch, dass die Ukraine alle verfahrensrechtlichen Vorverfahren eingehalten hat. Diese Entscheidung bedeutet, dass sich der Internationale Gerichtshof direkt mit dem Fall befassen kann.

Am 16. Januar 2017 hatte die Ukraine beim Internationalen Gerichtshof eine Klage gegen Russland wegen des Verstoßes gegen das Übereinkommen über die Finanzierung des Terrorismus und gegen das Übereinkommen zum Verbot von Rassendiskriminierung eingereicht.

Russland wird also von der Ukraine in folgenden Fallen angeklagt: Bereitstellung von Waffen und anderer Hilfe für illegale bewaffnete Formationen; Abschuss des Flugzeuges der Malaysia Airlines MH17; Beschüsse von Wohngebieten in Mariupol und Kramatorsk; Anschlag auf den zivilen Personenbus in der Nähe von Wolnowacha; Explosion während der friedlichen Versammlung in Charkiw; Diskriminierung ukrainischer und krimtatarischer Gemeinden; Verbot für die Tätigkeit von Medschlis des krimtatarischen Volkes; Wellen von Entführungen, Morden, unerlaubten Durchsuchungen, Inhaftierungen; Einschränkungen beim Unterrichten von Ukrainisch und Krimtatarisch.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-