Gericht erlaubt flüchtigem Parlamentarier Onyschtschenko Teilnahme an Parlamentswahl
Parlamentswahl: Zentrale Wahlkommission lehnt Registrierung von Onyschtschenko erneut ab
Die Zentrale Wahlkommission der Ukraine hat in ihrer Sitzung am 24. Juni die Registrierung des flüchtigen Parlamentsabgeordneten Olexаndr Onyschtschenko als Kandidaten für die Parlamentswahl erneut abgelehnt.
Das teilte das Aktivisten-Netz OPORA mit. Ein Verwaltungsgericht in Kyjiw hatte zuvor angeordnet, dass die Zentrale Wahlkommission Onyschtschenko registrieren soll. Die Zentrale Wahlkommission legte nach Angaben von OPORA eine Berufung gegen diese Gerichtsentscheidung ein.
Die Zentrale Wahlkommission lehnte am 15. Juni die Registrierung von Onyschtschenko ab, weil er in den letzten fünf Jahren in der Ukraine nicht wohnte. Der Kandidat muss in den letzten fünf Jahren in der Ukraine wohnen, um bei der Parlamentswahl anzutreten.
Am 5. Juli 2016 hob das ukrainische Parlament die Immunität von Onyschtschenko auf. Zu dieser Zeit war er schon im Ausland.
Onyschtschenko wird verdächtigt, dass er eine kriminelle Organisation zum Verkauf von Erdgas gründete. Die Teilnehmer dieser Organisation fügten dem staatlichen Unternehmen “Ukrgaswydobuwannja” einen Schaden von rund 740 Millionen Hrywnja zu. Onyschtschenko bestreitet alle Vorwürfe.