Werchowna Rada verankert Kurs auf Mitgliedschaft in NATO und EU in Verfassung

Werchowna Rada verankert Kurs auf Mitgliedschaft in NATO und EU in Verfassung

Ukrinform Nachrichten
Das ukrainische Parlament hat am Donnerstag ein Gesetz „Über Änderungen der Verfassung der Ukraine (über den strategischen Kurs des Landes auf die Mitgliedschaft in der NATO und EU)“ verabschiedet.

Für das Gesetz stimmten 334 von 300 notwendigen Abgeordneten der Werchowna Rada, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform.

Vor der Abstimmung hielt Präsident Petro Poroschenko eine Rede im Parlament. Das Verfassungsänderungsgesetz tritt am nächsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Mit dem Gesetz wurden in den Übergangsbestimmungen der Verfassung ein Punkt über die Nutzung als Mietobjekt der bestehenden Militärbasen auf dem ukrainischen Territorium für einen vorübergehenden Aufenthalt von ausländischen Truppen gemäß internationalen Abkommen.

In der Präambel der Verfassung wird die Passage über die europäische Identität des ukrainischen Volkes und die Unabänderlichkeit des europäischen und euro-atlantischen Kurses der Ukraine verankert. Im Artikel 102 der Verfassung heißt jetzt, dass der „Präsident der Ukraine ein Garant der Realisierung des strategischen Kurses des Staates auf die vollständige Mitgliedschaft der Ukraine in der Europäischen Union und in der Nordatlantikpakt-Organisation ist“. Das Parlament wird Grundlagen der Realisierung bestimmen und die Regierung die Realisierung dieses Kurses gewährleisten.

Die Werchowna Rada nahm das Verfassungsänderungsgesetz am 28. November in erster Lesung an. Das Verfassungsgericht der Ukraine erklärt danach die Mitgliedschaft der Ukraine in der EU und der Nato für verfassungskonform.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-