Oberstes Gericht: Ex-Generalstaatsanwalt Schokin darf in sein Amt nicht zurückkehren
Ukrinform Nachrichten
Der frühere Generalstaatsanwalt der Ukraine Wiktor Schokin hat mit seiner Berufungsklage gegen das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts gescheitert.
Das Kassationsgericht in Verwaltungssachen des Obersten Gerichts der Ukraine lehnte die Klage von Schokin ab, wie die Pressestelle des Obersten Gerichts mitteilte. Mit der Klage wollte der Ex-Generalstaatsanwalt erreichen, dass das Oberste Gericht das Urteil vom Jahr 2017, mit dem sein Rückkehr ins Amt abgelehnt wurde, aufhebt. Als Begründung nannte Schokin „neu entdeckte Umstände“.
Wiktor Schokin war der Generalstaatsanwalt der Ukraine vom Februar 2015 bis zum April 2016.