Corona-Ampel: Noch zwei Regionen können aus roter Ampelphase gestrichen werden - Ljaschko

Corona-Ampel: Noch zwei Regionen können aus roter Ampelphase gestrichen werden - Ljaschko

Ukrinform Nachrichten
Das Gesundheitsministerium werde die Gebiete Winnyzja und Chmelnyzkyj aus der roten Ampelphase der epidemiologischen Gefahr streichen, sagte heute auf einem Brifieng der Gesundheitsminister Wiktor Ljaschko, berichtet Ukrinform.

„In der Ukraine stellt man schon die 5. Woche hintereinander eine Tendenz zur Verringerung der Zahl der registrierten COVID-19-Fälle fest. Die höchste Fallzahl hatten wir in der Woche vom 1. bis 7. November - 152.263 Fälle. Letzte Woche waren 61.210 Fälle registriert worden. Diese Zahlen erlauben uns, noch zwei Regionen - Winnyzja und Chmelnyzkyj - aus der roten Ampelphase der epidemiologischen Gefahr zu streichen“, sagte Ljaschko.

Der Minister fügte hinzu, dass das Gesundheitsministerium dem Ministerkabinett der Ukraine bereits einen entsprechenden Antrag zur Einberufung der Staatskommission für technogen-ökologische Sicherheit und Notsituationen eingereicht habe, um diese Frage zu behandeln.

Zum Stand von 13. Dezember befinden sich in der gelben Ampelphase der epidemiologischen Gefahr die Stadt Kyjiw und elf Regionen. In der roten Ampelphase sind 10 Gebiete.

Wie berichtet wurden in der Ukraine am vergangenen Tag 4.073 Fälle von Coronavirus-Infektion registriert, 9.966 Menschen wurden wieder gesund, gestorben – 188 und 1.456 ins Krankenhaus gebracht. Insgesamt sind seit Beginn der Pandemie in der Ukraine 3.563.165 Menschen an COVID-19 erkrankt, genesen – 3.205.879, gestorben – 91.215.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-