In Ukraine 38 Prozent komplett geimpft - Gesundheitsministerium

In Ukraine 38 Prozent komplett geimpft - Gesundheitsministerium

Ukrinform Nachrichten
In der Ukraine hätten 40 Prozent der Bevölkerung in 16 Regionen mindestens eine Impfung gegen Covid-19 erhalten. Vollständig geimpft sein 38 Prozent der Bevölkerung.

Dies teilt der Gesundheitsminister Viktor Ljaschko bei einem Briefing in Facebook mit.

"Insgesamt sind im Land 38 Prozent der Bevölkerung völlig, mit der ersten Dosis 44,2 Prozent geimpft worden“, sagte Lajschko.

Dem Ministerium zufolge entfalle der größte Anteil dieser Immunisierungen auf die Hauptstadt Kyjiw (66,9% mindestens eine Impfung), die Regionen Kyjiw (55%), Poltawa (50,%), Dnipropetrowsk (48,9%) sowie Tscherkassy und Sumy.   

Gleichzeitig macht der Minister deutlich, dass dieser Anteil der geimpften Personen nicht das Ziel sei.

"Obwohl der Rückgang der Covid-19-Inzidenz in der vierten Woche in der Ukraine anhält (in der Woche ist die Zahl der registrierten Fälle um 15%, die Krankenhausaufenthalte um 13% gesunken), ist die Pandemie der Coronavirus-Erkrankung noch nicht zu Ende. Im Namen aller Ärzte in der Ukraine bitte ich alle, die noch nicht geimpft sind, dies so schnell wie möglich zu tun. Dies wird Ihr Beitrag zur Vorbereitung auf eine neue Covid-19-Welle sein", betonte Ljaschko.

Er wies darauf hin, dass seit dem 6. Dezember neue Quarantänebeschränkungen in Bezug auf die gelbe Zone gelten würden. Es wird verboten: öffentliche Orte zu betreten, Theater, Kinos, Cafés, Restaurants, Sporthallen usw. zu besuchen.

Geschlossen werden sollen Bildungseinrichtungen, wenn 50% der Studentinnen und Studenten sowie Mitarbeiter in Selbstisolation sind, wenn weniger als 100% der Mitarbeiter wenigstens mit einer Dosis gegen Covid-19 nicht geimpft worden sind. Verboten sind Massenveranstaltungen, Kinos, Theater und andere Kultureinrichtungen, Gastronomiebetrieb, Pools, Beherbergungsbetriebe (außer Hotels, Sanatorien und Sozialeinrichtungen), interregionaler und internationaler Reiseverkehr.

Einschränkungen werden nicht gelten, wenn Personal und Kunden einen Nachweis über eine Impfung gegen oder Genesung von Covid-19 sowie einen negativen Test auf das Coronavirus vorlegen.

nj


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