Covid-19 in Ukraine: 16 Regionen in Wolhynien ab heute rot

Covid-19 in Ukraine: 16 Regionen in Wolhynien ab heute rot

Ukrinform Nachrichten
Ab Montag, den 8. November ist Wolhynien als rote Gefahrenzone eingestuft: wegen der ungünstigen Situation bezüglich des Coronavirus. Nun gelten hier harte Beschränkungen.

Dies berichtet Ukrinform.

In der roten Gefahrzone wird ab 00.00 Uhr am 8. November verboten: Einkaufs- und Unterhaltungszentren von  Minderjährigen ohne Begleitung von Erwachsenen mit Impfbescheinigung oder negativem PCR-Test zu besuchen; sich an Haltestellen, Straßenübergängen, auf dem Gelände der Krankenhäuser und anderen Orten, wo es schwierig ist, einen Abstand von 1 Meter einzuhalten, ohne Schutzmaske zu befinden; Sportveranstaltungen durchzuführen, außer internationalen Wettbewerben ohne Zuschauer, Zertifizierungs- und Qualitätsbewertungsmaßnahmen im Bildungswesen (erlaubt, wenn Besucher und Mitarbeiter ein negatives PCR-Testergebnis oder ein negatives Schnelltestergebnis haben). Geschlossen werden müssen auch Gastronomiebetrieb (Cafés, Restaurants), Hostels, Sozialschutzeinrichtungen, Turnhallen, Schwimmbäder und Fitnessstudios.

Einschränkungen werden nicht gelten und Einrichtungen können arbeiten, wenn Personal und Besucher zu 100% geimpft sind oder ein negatives PCR-Testergebnis von maximal 72 Stunden vorlegen.

Als rote Zone sind mit Stand 6. November eingestuft die Hauptstadt Kyjiw und 15 Regionen: Dnipropetrowsk, Donezk, Shytomyr, Saporishshja, Iwano-Frankiwsk, Kyjiw, Luhansk, Lwiw, Mykolajiw, Odessa, Riwne, Sumy, Cherson, Chmelnyzkyj, Tschernihiw.

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-