Corona-Impfpflicht: Liste der zu impfenden Berufsgruppen veröffentlicht

Corona-Impfpflicht: Liste der zu impfenden Berufsgruppen veröffentlicht

Ukrinform Nachrichten
Das Gesundheitsministerium hat durch seinen Befehl die Liste von Unternehmen und Organisationen genehmigt, deren Vertreter einer Impfpflicht gegen Covid-19 unterliegen.

Dies berichtet Ukrinform unter Berufung auf die Website des Gesundheitsministeriums.

„Gemäß de Verordnung unterliegen folgende Berufsgruppen für die vom Ministerkabinett festgesetzte Quarantänezeit, um die Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit zu verhindern, einer Impfpflicht gegen Covid-19: zentrale Exekutivbehörden und ihre territorialen Struktureinheiten; lokale staatliche Verwaltungen; Hochschuleinrichtungen, Institute für postgraduale Bildung, Einrichtungen für berufliche Vorbildung, für Berufsausbildung, für allgemeine Mittelschulbildung einschließlich Sonderpädagogik, Einrichtungen für Vorschulbildung, für außerschulische Bildung, für spezialisierte Ausbildung und wissenschaftliche Einrichtungen unabhängig von Arten und Formen des Eigentums“, heißt es.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Befehl einen Monat nach Veröffentlichung in Kraft tritt.

Mitarbeiter der Bildungseinrichtungen und Exekutivbehörden, die in diesem Zeitraum gegen Covid-19 nicht geimpft werden, werden ohne Bezahlung suspendiert.

Wie Ukrinform berichtete, wurden seit Beginn der Impfkampagne 13.430.055 Menschen gegen Copvid-19 geimpft. Ihre erste Dosis erhielten 7.421.450 Menschen. Komplett geimpft seien 6.008.605 Menschen (zwei Menschen im Ausland). Die Ukraine verfüge über 10 Millionen Corona-Impfdosen, so die Regierung.  

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-