Covid-19 in der Ukraine: neue Corona-Beschränkungen in Kraft getreten

Covid-19 in der Ukraine: neue Corona-Beschränkungen in Kraft getreten

Ukrinform Nachrichten
In der Ukraine sind neue Einschränkungen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit (Covid-19) in Kraft getreten.

Sie sind auf die Verordnung „Über Eintragung der Änderungen an  Beschlüssen des Ministerkabinetts der Ukraine vom 9. Dezember 2020 Nr. 1236 und vom 29. Juni 2021 Nr. 677“ zurückzuführen, die die Regierung am 13. September verabschiedete.

Die verabschiedeten Änderungen sehen vor, dass ein Covid-Zertifikat zwei Optionen (gelb oder grün) habe und Informationen enthalte, dass man entweder gegen COVID-19 geimpft oder negativ auf Corona getestet wurde (gültig 72 Stunden) oder von Covid-19 genesen sei. Ein so genanntes gelbes Zertifikat wird bei der ersten Impfung und ein grünes Zertifikat vollständig geimpften Personen ausgestellt.

Bei der Einführung von Stufe Gelb der epidemischen Lage werden die Anforderungen an Bildungseinrichtungen vereinfacht. Sie dürfen arbeiten, wenn mindestens 80% der Beschäftigten gelbe oder grüne COVID-Impfpässe besitzen.

Die Einschränkungen von Stufe Gelb gelten nicht, wenn alle Teilnehmer (Besucher) und mindestens 80% der Organisatoren der Großveranstaltungen, Mitarbeiter der Kinos, Theater bzw. anderer Kultureinrichtungen, Sporthallen und Polls ein gelbes bzw. grünes Covid-Zertifikat haben.  

Es wird deutlich gemacht, dass Besitzer entscheiden, Dienstleistungen nur geimpften Personen zu erbringen oder alle Quarantänebeschränkungen einzuhalten.

Bei der Gefahrenstufe Rot dürfen Bildungseinrichtungen nur dann arbeiten, wenn 100% der Mitarbeiter das grüne Zertifikat besitzen.

Die Einschränkungen von Stufe Rot gelten nicht, wenn alle Teilnehmer (Besucher), Mitarbeiter und Organisatoren der Großveranstaltungen einschließlich religiöser, Mitarbeiter der Kinos, Theater und anderer Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen, Gastronomie, Sporthallen und Polls ein grünes Covid-Zertifikat besitzen.

Gleichzeitig kann für eine Person, die die Grenze der Ukraine passiert, keine Isolierung angeordnet werden, wenn sie ein gelbes oder grünes Impf- oder Genesenzertifikat besitzt. Dies gilt auch für Personen, die aus den vorübergehend besetzten Gebieten kommen.

nj


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