Keine Genehmigung an Grenze zu Polen für ukrainische Frachtführer notwendig - Vize-Minister
Das Abkommen zwischen der Ukraine und der Europäischen Union über die Liberalisierung des Güterverkehrs sei am 20. Juni 2024 in Kraft getreten. Die ukrainischen Frachtführer brauchen also nicht, Genehmigungen bei sich zu haben.