Haushaltsentwurf 2027: Ausgabenanstieg um 13,5 %, Bedarf an internationaler Hilfe – $52,6 Milliarden

Ukrinform Nachrichten
Haushaltsentwurf 2027: Ausgabenanstieg um 13,5 %, Bedarf an internationaler Hilfe – $52,6 Milliarden
Im Entwurf des Staatshaushalts 2027 ist ein Anstieg der Einnahmen um 8,7% auf 5,6 Billionen UAH, der Ausgaben um 13,5% auf 7,3 Billionen UAH vorgesehen. Der Bedarf an internationaler Hilfe wird auf 52,6 Milliarden Dollar geschätzt.

Das meldet Ukrinform unter Berufung auf das Finanzministerium.

Prioritäten des Entwurfs des Staatshaushalts der Ukraine für 2027 sind unter andrem: Verteidigung und Sicherheit – 4,88 Milliarden Hrywnja oder 43,8% des BIP (+517,9 Milliarden Hrywnja oder +11,9% zum Plan für das Jahr 2026 mit Änderungen).

Unterstützung für Wirtschaft und Unternehmen - 96 Milliarden Hrywnja (+45,7 Milliarden Hrywnja zum Plan für 2026 mit Änderungen).

Für die Versicherung des Geschäfts von militärischen Risiken und anderer finanzieller Unterstützung werden 58,7 Milliarden Hrywnja zur Verfügung gestellt. Eine der möglichen Quellen seiner Bildung ist die Erhöhung des Standardsatzes um 1 Prozentpunkt - von 20% auf 21%.

Getrennt werden 8,3 Milliarden Hrywnja für den Schutz von Unternehmen des Kraftstoffsektors vorgesehen – durch die mögliche Steigerung der Verbrauchsteuer auf Kraftstoff.

Die Regierung plant, Mittel von der Europäischen Union, den G7-Staaten im Rahmen der Finanzierung der ERA  (Extraordinary Revenue Acceleration), des Internationalen Währungsfonds, der Weltbank, des Vereinigten Königreichs und anderer internationaler Partner zu beschaffen.

Präsident Wolodymyr Selenskyj forderte die Parlamentsabgeordneten auf, sieben Gesetzesentwürfe zu unterstützen, die das Parlament in dieser Woche prüfen will und die zur Deckung des Haushaltsdefizits im Jahr 2026 erforderlich sind.

Foto: freepik


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

Objekt im Bereich Onlinemedien; Medien-ID R40-01421.

© 2015-2026 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-