Schmyhal und Healey besprechen Umsetzung des Abkommens zur Produktion ukrainischer Drohnen

Schmyhal und Healey besprechen Umsetzung des Abkommens zur Produktion ukrainischer Drohnen

foto
Ukrinform Nachrichten
Der Verteidigungsminister der Ukraine, Denys Schmyhal, gab auf Telegram bekannt, er habe mit Großbritanniens Verteidigungsminister, John Healey, in London die praktische Umsetzung des Abkommens zur Produktion ukrainischer Abfangdrohnen mit Unterstützung Großbritanniens erörtert.

„Während des Treffens mit John Healey in London haben wir die praktische Umsetzung des Abkommens besprochen. Das ist ein bedeutender Schritt zur Umsetzung des Abkommens über die hundertjährige Partnerschaft zwischen der Ukraine und Großbritannien“, stellte er fest.

Schmyhal fügte hinzu, dass das entsprechende Abkommen mit dem britischen Verteidigungsminister in Fortsetzung der Vereinbarungen zwischen dem ukrainischen Präsidenten und dem britischen Premierminister über die Entwicklung der industriellen Zusammenarbeit unterzeichnet wurde.

„Zunächst ist die Herstellung der ersten tausend Drohnen geplant – alle werden an die Ukraine geliefert“, erinnerte der Minister.

Ihm zufolge haben sich Abfangdrohnen bereits gegen den russischen „Shahedterror“ gezeigt.

„Wir werden diese Projekte weiter ausweiten, Investitionen anziehen und Technologien verbessern, um ukrainische Städte und Zivilisten so effektiv wie möglich vor russischen Luftangriffen zu schützen“, betonte Schmyhal.

Der Minister fügte ferner hinzu, dass die ukrainische und die britische Seite auch die Ergebnisse des Treffens im Ramstein-Format zusammengefasst und Fragen für das nächste Treffen im Oktober abgestimmt hätten.

Foto: Telegram / Denys Schmyhal


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2025 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-