Besatzer brechen sechs Mal Waffenruhe, keine Verluste in Regierungseinheiten

Besatzer brechen sechs Mal Waffenruhe, keine Verluste in Regierungseinheiten

Ukrinform Nachrichten
In den letzen 24 Stunden, am 22. Januar wurden im Raum der Durchführung  der Operation der Vereinigten Kräfte (OVK) sechs Verstöße gegen den Waffenstillstand festgestellt.

Dies berichtet Ukrinform unter Berufung auf den Stab der Vereinigten Kräfte.

"Im Verantwortungsbereich der operativ-taktischen Gruppe „Ost“ nahe Wodjane haben die russischen Besatzungstruppen mit einem Unterlaufgranatwerfer Richtung ukrainischer Stellungen geschossen. Im Raum der Ortschaften Nowosseliwka und Awdijiwka haben die bewaffneten Formierungen der Russischen Föderation Schusswaffen eingesetzt. In der Nähe der Ortschaft Opytne feuerten die Besatzer mit einem Gewehrgranatwerfer“, heißt es.

Das Militär teilte auch mit, dass in der Nähe von Nowoluhanske ein feindlicher Scharfschütze fixiert wurde und nahe von Schumy russische Besatzungstruppen mehrere Schüsse mit Kleinwaffen abgefeuert hätten.

"Über die Verletzung der Waffenruhe wurden die OSZE-Vertreter durch die ukrainische Seite des Gemeinsamen Zentrums für Kontrolle und Koordination informiert. Es gibt keine Kampfverluste unter unseren Verteidigern. Seit Beginn des laufenden Tages, am 23. Januar wurde im Raum der Operation der Vereinten Kräfte keine Verstöße gegen die Waffenruhe festgestellt", so der OVK-Stab.

Nach der Sitzung der Trilateralen Kontaktgruppe am 22. Juli 2020, bei der weitere Maßnahmen zur Verstärkung der Waffenruhe vereinbart wurden, verzeichnete die OSZE seit 00:01 Uhr am 27. Juli 2020 und bis zum Ende des Berichtszeitraums mindestens 6.360 Verstöße gegen den Waffenstillstand in den Regionen Donezk und Luhansk.

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-