Ukraine und Slowakei unterzeichnen Absichtserklärung

fotos
Ukrinform Nachrichten
 Ukraine und Slowakei unterzeichnen Absichtserklärung
Die Ukraine und die Slowakische Republik haben eine gemeinsame Absichtserklärung  über Zusammenarbeit unterzeichnet, in der alle bestehenden Vereinbarungen und geplanten Projekte festgehalten werden.

Dies teilt der ukrainische Ministerpräsident Serhij Korezky auf Facebook mit.

Korezkyj habe mit seinem slowakischen Amtskollegen Robert Fico Eröffnung der beiden restlichen Verhandlungscluster, Initiierung einer makroregionalen Strategie der Europäischen Union für die Karpatenregion sowie die Zusammenarbeit im Rahmen des Instruments für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) besprochen.

Die Slowakei kündigte die Übergabe von drei Elektrolokomotiven für die ukrainische Eisenbahn an, die voraussichtlich bis Ende des Jahres auf einer Bahnstrecke mit europäischer Spurweite  in Transkarpatien verkehren werden.

Der ukrainische Regierungschef kündigte die Unterzeichnung eines Rahmenabkommens über die finanzielle Zusammenarbeit an. Es solle den Start von Wiederaufbauprojekten im Energiebereich im Rahmen der Ukraine Investment Framework in Höhe von über 100 Mio. Euro ermöglichen.

„Wir sind dankbar für das Paket zur Unterstützung für den ukrainischen Energiesektor in Höhe von 500.000 Euro. Damit wird eine Lieferung vom 54 Generatoren an die  Ukraine bis Ende des Monats finanziert. Weitere 300.000 Euro stellt die Slowakei als zweiten Beitrag an die Koalition für Zivilschutzräume bereit, und 200.000 Euro sind  für medizinische Geräte für unsere Krankenhäuser vorgesehen“, so Korezkij.

Foto: Serhij Korezky / Facebook


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

Objekt im Bereich Onlinemedien; Medien-ID R40-01421.

© 2015-2026 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-