Luftabwehr macht Kinschal-Rakete und 115 Drohnen unschädlich

Luftabwehr macht Kinschal-Rakete und 115 Drohnen unschädlich

foto
Ukrinform Nachrichten
Die Luftabwehr hat eine Hyperschallrakete Kh-47M2 Kinschal und 115 Drohnen neutralisiert, womit die russischen Besatzer ab Sonntagabend, 2. November die Ukraine angegriffen hatten.

Das berichtet die Agentur Ukrinform unter Berufung die Mitteilung der ukrainischen Luftstreitkräfte auf Telegram-Kanal.

Ab 19:00 Uhr am Sonntag, 2. November griffen die russischen Invasoren mit drei Hyperschallraketen vom Typ Kh-47M2 Kinschal aus der russischen Region Lipezk, vier Iskander-M-Raketen au der vorübergehend besetzten Halbinsel Krim, fünf S-300/S-400-Raketen aus der russischen Region Kursk sowie mit 138 Kampfdrohnen vom Typ Shahed (rund 80 Drohnen), Gerbera und Drohnen vom anderen Typ das Gebiet der Ukraine an. Die Drohnen wurden aus den russischen Regionen Kursk, Millerowo, Orjol, Primorsko-Achtarsk gestartet.

Die Luftwaffe, Flugabwehrraketeneinheiten, mobile Kampfgruppen, Einheiten für unbemannte Systeme und elektronische Kriegsführung der Streitkräfte der Ukraine wehrten den feindlichen Luftangriff ab.

Vorläufigen Angaben zufolge wurden eine Hyperschallrakete Kh-47M2 Kinschal und 115 Kampfdrohnen in den nördlichen, südlichen und östlichen Regionen der Ukraine abgeschossen oder unschädlich gemacht – Stand 08:30 Uhr, Montag, 3. November.

Registriert wurden Treffer von Raketen und 20 Kampfdrohnen an 11 Standorten.

In den frühen Morgenstunden am 3. November verübten die russischen Truppen einen Raketenangriff auf die Stadt Dnipro, ein Mensch wurde verletzt.  

Foto: Kostjantyn Liberow


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2025 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-