Luftabwehr neutralisiert 49 von 63 Drohnen, die die Ukraine angreifen

Luftabwehr neutralisiert 49 von 63 Drohnen, die die Ukraine angreifen

foto
Ukrinform Nachrichten
Die Luftabwehr hat 49 von 63 Drohnen unschädlich gemacht, die die Russen am 11. Juni auf die Ukraine gestartet hatten.

Das berichtet Ukrinform unter Berufung auf die ukrainischen Luftstreitkräfte.

Ab 22:00 Uhr am Mittwoch. 11. Juni haben die russischen Invasoren mit 63 Angriffsdrohnen vom Typ Shahed und Drohnen-Imitatoren vom anderen Typ aus den russischen Regionen Kursk, Orjol, Millerowo, Primorsko-Achtarsk sowie vom Kap Tschauda auf der vorübergehend besetzten Krim die Ukraine attackiert.

Die Angriffsziele des Feindes waren die Regionen Donezk, Charkiw und Odessa.

Die Luftwaffe, die Flugabwehrraketeneinheiten, mobile Kampfgruppen und Einheiten zur elektronischen Kriegsführung der Luftstreitkräfte und Streitkräfte der Ukraine wehrten den feindlichen Luftangriff ab.

Mit Stand 09:00 Uhr, Donnerstag, 11. Juni wurde berichtet, dass die Flugabwehr in den östlichen, südlichen und nördlichen Regionen des Landes 49 feindliche Drohen Shahed und vom anderen Typ unschädlich gemacht hat – darunter 28 wurden abgeschossen, die Ortung von 21 weiteren ist verloren gegangen oder die feindlichen Drohnen sind durch Mittel der elektronischen Kriegsführung vom Radar verschwunden.

Es wurden Treffer durch Luftangriffsmittel an sieben Standorten, an vier Standorten Drohnentrümmer registriert.

In der Region Odessa sind durch den russischen Angriff Lagerhallen zerstört, ein Brand ist ausgebrochen.  

Foto: Luftwaffe


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2025 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-