Russen werfen zwei Fliegerbomben auf Dorf Nju Jork ab, ein fünfstöckiges Gebäude zerstört

Russen werfen zwei Fliegerbomben auf Dorf Nju Jork ab, ein fünfstöckiges Gebäude zerstört

fotos
Ukrinform Nachrichten
In der Region Donezk haben die russischen Invasoren am vergangenen Tag zwei Fliegerbomben auf die Siedlung städtischen Typs Nju Jork abgeworfen, wodurch ein fünfstöckiges Gebäude zerstört wurde. In Kostjantyniwka wurden sechs Häuser, eine Schule und ein Unternehmen beschädigt.

Dies teilte der Leiter der regionalen Militärverwaltung von Donezk, Pawlo Kyrylenko, auf Telegram mit.

„In Richtung Horliwka haben die Russen zwei Fliegerbomben auf Nju Jork abgeworfen, eine davon zerstörte ein fünfstöckiges Gebäude. Insgesamt sind in der Gemeinde sechs Gebäude, ein Verwaltungsgebäude und ein Infrastrukturobjekt beschädigt worden. In der Gemeinde Tschassiw Jar wurden drei Häuser beschädigt. In Kostjantyniwka sind sechs Häuser, eine Schule und ein Unternehmen beschädigt worden“, schrieb der Gebietsgouverneur.

Er berichtete, dass eine Person durch feindlichen Angriff verletzt wurde und fünf Häuser in Pleschtschijiwka in der Gemeinde Illiniw beschädigt wurden.

In Richtung Lyssytschansk wurden drei Häuser in Jampil der Gemeinde Lyman beschädigt, eines in Siwersk und eines in Swaniwka.

Laut Kyrylenko standen außerdem Wuhledar und Pretschystiwka in Richtung Wolnowacha sowie das Dorf Schewtschenko in der Gemeinde Komarsk unter Beschuss. Am Morgen beschossen die Russen mit Mehrfachraketenwerfern „Grad“ Welyka Nowossilka.

Richtung Donezk wurden acht Häuser in der Gemeinde Kurachiw beschädigt, Marjinka und Krasnohoriwka wurden im Laufe des Tages beschossen.

Foto: Pawlo Kirylenko / Telegram


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-