Gestriger Raketenangriff auf Malyn beschädigte fast 150 Häuser und tötete einen Eisenbahner

Gestriger Raketenangriff auf Malyn beschädigte fast 150 Häuser und tötete einen Eisenbahner

Ukrinform Nachrichten
Ein Raketenangriff auf Malyn in der Region Schytomyr am 22. Mai beschädigte die Infrastruktur von Ukrsalisnyzja (ukrainische Eisenbahngesellschaft), etwa 150 Wohnhäuser, und tötete eine Person und verletzte vier weitere, ließ der Bürgermeister von Malyn, Oleksandr Sytajlo, auf Facebook berichten.

„Die Russische Föderation hat wieder mal einen Raketenangriff auf unsere Stadt verübt. Die Infrastruktur von Ukrsalisnyzja, etwa 150 Wohnhäuser, ein Mehrfamilienhaus, eine Reihe von Geschäften und Cafés, einige Industrieunternehmen sind beschädigt worden. Leider haben wir ein Opfer – einen Angestellten von Ukrsalisnyzja ... Außerdem gibt es vier Verwundete - drei Mitarbeiter von Ukrsalisnyzja und einen Einwohner von Malyn“, schreibt der Bürgermeister.

Laut Sytajlo wurden alle Verwundeten ins Krankenhaus eingeliefert, sie alle erhalten die notwendige medizinische Versorgung. Retter und Mediziner sowie Ermittler sind vor Ort im Einsatz. Die Brände wurden gestern gegen 19 Uhr gelöscht.

Der Bürgermeister teilte auch mit, dass Spezialisten derzeit die Stromversorgung in dem von der Rakete getroffenen Stadtteil wiederherstellen.

Witalij Bunetschko, Leiter der regionalen Militärverwaltung von Schytomyr, sagte im ukrainischen Fernsehen, dass die ukrainische Luftabwehr vier auf den Bahnhof von Malyn gelenkten Marschflugkörper abgeschossen hätten. Man könne sich nur vorstellen, welche Zerstörungen es geben könnte, wenn alle Raketen das Ziel getroffen hätten.

Am 22. Mai gegen 13:00 Uhr hatte der Feind einen Raketenangriff auf Objekte der Infrastruktur in der Region Schytomyr verübt. Nach vorliegenden Informationen wurde die Region Schytomyr aus südöstlicher Richtung von seegestützten Marschflugkörpern angegriffen.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-