Monatlicher Mindestlohn kann 2020 auf 4425 Hrywnja steigen
Das geht aus dem Entwurf der Haushaltsresolution hervor, berichtet Espreso-TV. Der Mindestlohn soll gemäß dem Papier ab 1. Januar 2018 3723 Hrywnja, ab 1. Januar 2019 4173 Hrywnja und ab 1. Januar 2020 4425 Hrywnja betragen.
Das Existenzminimum für eine Person pro Monat wird ab 1. Januar 2018 1700 Hrywnja, 1492 Hrywnja für Kinder im Alter bis sechs Jahre, 1860 Hrywnja für Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahre,
1762 Hrywnja für arbeitsfähige Personen und 1373 Hrywnja für nicht arbeitsfähige Personen legen.
Das Existenzminimum für eine Person pro Monat wird ab 1. Januar 2019 1853 Hrywnja, 1626 Hrywnja für Kinder im Alter bis sechs Jahre, 2106 Hrywnja für Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahre, 1996 Hrywnja für arbeitsfähige Personen und 1555 Hrywnja für nicht arbeitsfähige Personen legen.
Das Existenzminimum für eine Person pro Monat wird ab 1. Januar 2020 1999 Hrywnja, 1754 Hrywnja für Kinder im Alter bis sechs Jahre, 2187 Hrywnja für Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahre, 2187 Hrywnja für arbeitsfähige Personen und 1615 Hrywnja für nicht arbeitsfähige Personen legen.
ch