35 Feuerangriffe des Feindes im ATO-Gebiet

35 Feuerangriffe des Feindes im ATO-Gebiet

Ukrinform Nachrichten
Die Lage im Gebiet der Antiterror-Operation (ATO) in der Ostukraine bleibt angespannt aber kontrollierbar. Die russischen Besatzungstruppen haben in den letzten 24 Stunden 35 Mal das Feuer auf Armeestellungen eröffnet. Zwei Soldaten wurden dabei verwundet, teilte die Pressestelle der Antiterror-Operation am Mittwoch mit.

Die meisten Angriffe gab es im Raum Küstenland, meldet die Pressestelle. Der Feind habe mit 82-mm-Mörsern, Panzerabwehr-Granatwerfern und schweren Maschinengewehren die Armeestellungen nahe Krasnohoriwka beschossen. Die Armeestellungen in der Nähe von Wodjane und Hnutowe habe er mit Waffen der Schützenpanzer, Granatwerfern und schweren Maschinengewehren angegriffen. Auf die Marineinfanterie bei Wodjane habe der Gegner mit einer Flugabwehrkanone SU-23-2 geschossen. Nahe Starohnatiwka, Talakiwka und Schyrokyne seien Granatwerfern, bei Tschermalyk und Pawlopil schwere Maschinengewehre zum Einsatz gekommen. In der Nähe von Nowotroizke und Mykolaiwka seien feindliche Scharfschütze aktiv gewesen.

Im Raum Donezk hätten die Terroristen Granatwerfern und schwere Maschinengewehre gegen die Stellungen der Armee nahe Awdijiwka, Kamjanka und Saizewe eingesetzt. Die Armeestellungen in Pisky und Opytne hätten sie mit schweren Maschinengewehren angegriffen.

Im Raum Luhansk hätten die Besatzer mit 120-mm und 82-mm-Mörsern und Granatwerfern auf die Armeestellungen bei Kateryniwka geschossen. Gegen die Armeestellungen nahe Krymske hätten sie 82-mm-Mörser, in Stanyzja Luhanska und Syse Schusswaffen eingesetzt.

ch


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-