Film „20 Tage in Mariupol“ gewinnt zum ersten Mal in der Geschichte „Oscar“ für die Ukraine

Film „20 Tage in Mariupol“ gewinnt zum ersten Mal in der Geschichte „Oscar“ für die Ukraine

Fotos, video
Ukrinform Nachrichten
Zum ersten Mal in der Geschichte des ukrainischen Filmwesens gewann der Film „20 Tage in Mariupol“ von Mstyslaw Tschernow den „Oscar“ in der Kategorie „Bester Dokumentarfilm“.

Das berichtet Ukrinform.

Der Film von Mstyslaw Tschernow über die ersten Tage der Belagerung der Stadt Mariupol in der Region Donezk von den russischen Invasoren wetteiferte auch in der Nominierung für den „Besten internationalen abendfüllenden Film“.

Dieser Film wurde in Zusammenarbeit mit Associated Press und amerikanischen Dokumentarfilmern von Frontline gemacht. Das Material für den Film wurde in den ersten Tagen der Belagerung von Mariupol gedreht.

Wie Suspilne berichtet, sagte Mstyslaw Tschernow bei der Preisverleihung: „Das ist der erste ukrainische Oscar in der Geschichte. Ich wünschte, ich hätte diesen Film nie gemacht. Ich würde diesen Oscar gerne dafür eintauschen, dass Russland nie in die Ukraine einmarschiert und unsere Städte nie wieder angreift“.

Mit ihm gingen der Fotojournalist Yevhen Maloletka und die Produzentin Wasylisa Stepanenko auf die Bühne, die 2022 im belagerten Mariupol mit dem Regisseur zusammenarbeiteten.

Der Film erhielt außerdem Auszeichnungen von Cleveland International Film Festival (USA), DocAviv (Israel), Sheffield DocFest (Großbritannien), DocEdge (Neuseeland), Cinema for Peace (Deutschland) und Royal Television Society (Großbritannien).

Präsident Wolodymyr Selenskyj wies auf die wichtige Rolle des Dokumentarfilms „20 Tage in Mariupol“ bei der Bekämpfung der russischen Propaganda hin und dankte seinen Machern.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-