Skythengold in die Ukraine zurückgekehrt
Die Goldschätze von vier Museen auf der Krim und des Nationalen Historischen Museums wurden 2014, noch vor der Besetzung der Halbinsel durch Russland, für die Ausstellung "Krim - Gold und Geheimnisse vom Schwarzen Meer" (Niederländisch: De Krim. Goud en geheimen van de Zwarte Zee) im Allard-Pierson-Museum in Amsterdam geliehen.
Im Februar 2014 besetzte Russland die ukrainische Halbinsel und dann begann der Streit um die Schätze. Die Exponate aus dem Historisches Museum wurden nach Kyjiw zurückgegeben. Die Rückgabe nach der Krim war jetzt unmöglich, weil Russland die Halbinsel als sein Staatsgebiet betrachtete. Doch die Museen forderten ihre Sammlungen zurück.
Am 14. Dezember 2016 entschied das Landgericht Amsterdam in erster Instanz, dass das Allard-Pierson-Museum die Goldschätze nicht an die Museen auf der Krim sondern dem Staat Ukraine zurückgeben soll. Die Entscheidung wurde aufgrund des UNESCO- Abkommen "Über das Verbot der illegalen Einfuhr, Ausfuhr und Übertragung von Kulturgut" ("UNESCO-Abkommen") getroffen. Nach dem Abkommen gehören die Kulturgüter dem souveränen Staat, der ihre Ausfuhr genehmigte. Die Museen legten Berufung gegen dieses Urteil ein. Im Oktober 2021 entschied das Amsterdamer Berufungsgericht, dass die Goldschätze in die Ukraine zurückkehren sollen. Am 9. Juni wies der Oberste Gerichtshof der Niederlande die Kassationsbeschwerde der Krim-Museen ab. Damit war der Rechtsstreit beendet.
Nach einer Verordnung des Kulturministeriums der Ukraine werden die Gegenstände aus der Krim im Nationalen Historischen Museum aufbewahrt werden.