Konzil in Istanbul: Konstantinopel darf Autokephalie selbständig gewähren

Konzil in Istanbul: Konstantinopel darf Autokephalie selbständig gewähren

Ukrinform Nachrichten
Bei dem Bischofskonzil in Istanbul haben Bischöfe die Frage erörtert, inwiefern die Konstantinopel-Kirche bevollmächtigt ist, die Autokephalie ohne Bewilligung anderer Kirchen gewähren zu dürfen.  

Dies teilt  der ukrainische Rundfunk Hromadske mit. 

"Das Patriarchat von Konstantinopel darf die Autokephalie ohne jegliche Abstimmungen gewähren", heißt es in der Mitteilung.

Wie berichtet, hat der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel, Bartholomäus I. in seinem Bericht zum Auftakt des Bischofskonzils in Istanbul zahlreiche Beispiele der Moskauer Willkür in Bezug auf die Kiewer Metropolie angefangen mit dem XV. Jahrhundert angeführt.

Am 1. September begann das Bischofskonzil in Istanbul. Sein Hauptthema ist die Gewährung der Autokephalie an die Ukrainische orthodoxen Kirche.

Es wird erwartet, dass das Patriarchat von Konstantinopel nach Konsultationen mit Bischöfen aus aller Welt die Fristen für Gewährung von Tomos, der Urkunde, die die Unabhängigkeit der Ukrainischen orthodoxen Kirche ankündigt, endgültig festsetzen wird.

Präsident der Ukraine Petro Poroschenko erklärte am 17. April, er habe ein Appell an den Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel, Bartholomäus I. vorbereitet, Tomos (Dekret) über die Autokephalie der orthodoxen Kirche in der Ukraine zu erlassen.

Das ukrainische Parlament billigte am 19. April dieses Appell.

Mit der Zeit erklärte Poroschenko, dass das Ökumenische Patriarchat mit Prozeduren für die Gewährung der Autokephalie an die Ukrainische orthodoxe Kirche begonnen hätte.

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-