Friedensverhandlungen halten Arbeit zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs für Verbrechen der Aggression nicht auf
Dies teilte die stellvertretende Leiterin des Büros des Präsidenten der Ukraine, Iryna Mudra, in einem Kommentar für Medien mit, berichtet Ukrinform.
Um das Tribunal einzurichten, reiche das im Sommer ratifizierte Abkommen mit dem Europarat nicht aus – es bedürfe eines erweiterten Teilabkommens, betonte sie.
Die Bereitschaft zur Ratifizierung eines solchen Dokuments „wurde bereits von Vertretern der G7-Staaten, der baltischen Staaten und der EU, die an der Core Group teilgenommen haben, bekundet“.
„Die USA haben ihre Teilnahme an der Gruppe vorübergehend ausgesetzt, sich aber nicht gegen die Einrichtung des Tribunals ausgesprochen“, betonte die stellvertretende Leiterin des Präsidialamtes.
Am 25. Juni unterzeichnete Präsident Wolodymyr Selenskyj im Europapalast in Straßburg ein Abkommen mit dem Europarat über die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine.
Am 15. Juli verabschiedete die Werchowna Rada (Parlament – Anm. d. Red.) ein Gesetz zur Ratifizierung des Abkommens zwischen der Ukraine und dem Europarat über die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine.